WITTIG · ÜNALP · RECHTSANWÄLTE

Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Versicherungsrecht

Versicherungsrecht

Fachanwälte für Arbeitsrecht


Wie können wir Ihnen im Versicherungsrecht helfen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir helfen Ihnen gerne und kompetent.

Wittig Ünalp Rechtsanwälte GbR
Versicherungsrecht

Zentrale Rufnummer

Tel.: 089/23 888 48-0 

E-Mail: infouenalp.de
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Das Versicherungsrecht:

Seit über 10 Jahren sind wir im Versicherungsrecht tätig. Rechtsanwalt Wittig und Rechtsanwalt Goltzsch führen den Fachanwaltstitel für Versicherungsrecht. Fachanwälte sind sehr selten, z.B. kommen in München gerade einmal 2 Fachanwälte für Versicherungsrecht auf 1000 Rechtsanwälte (entspricht 0,2%, siehe BRAK Statistik, Stand 1.1.2008).

Als aktives Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein nehmen wir ständig an der Entwicklung im Versicherungsrecht teil. Ständige Fortbildung fordert zudem § 15 FAO (Fachanwaltsordnung), wobei ständige Fortbildung für unsere qualifizierte Arbeit ohnehin unerlässlich ist und wir in der Regel weit mehr Fortbildungen besuchen, als die Fachanwaltsordnung vorschreibt.

Unsere Mandanten im Versicherungsrecht

- Versicherungsnehmer: Unsere Mandanten in diesem Spezialgebiet sind Versicherungsnehmer. Das können neben dem privaten Versicherungsnehmer auch Unternehmen, Freiberufler oder Selbständige sein. Wir werden überwiegend von Versicherungsvermittlern (Agenturen, Makler, Mehrfachvermittler) an deren Kunden weiter empfohlen, vor allem im Schadensfall, denn der Vermittler hat meist auch ein hohes Interesse daran, dass der Kunde die Versicherungsleistung - zeitnah - erhält.

-Versicherungsvermittler: Selbstverständlich beraten und vertreten wir auch aufgrund unserer Doppelqualifikation Arbeitsrecht / Versicherungsrecht Versicherungsvermittler, wenn diese Probleme im HBG84er Verhältnis mit dem Versicherer haben oder in ihrem Angestelltenverhältnis.

Wir gestalten Vermittlerverträge und streiten für die Rechte der Vermittler aus einem Vertrag auch vor Gericht, wobei das Beherrschen arbeitsrechtlicher Grundsätze unerlässlich ist. Die Kombination Fachanwalt Arbeitsrecht / Fachanwalt Versicherungsrecht gibt es in Deutschland kaum. Eine Statistik darüber gibt es aber leider nicht.

- Versicherungsmakler unterstützen wir bei Fragen der Haftung, der Vertragsgestaltung mit eigenen Untervermittlern, bei der Schadensabwicklung und vielem mehr

Beratung und Vertretung im Versicherungsfall:

Im Schadensfall beraten und vertreten wir den Versicherungsnehmer. Dabei wird der Versicherungsumfang überprüft, mögliche Unterversicherungen geprüft.

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die frühzeitigste Einschaltung von (Fach-)Anwälten für Versicherungsrecht zu der schnellstmöglichen Regulierung führt – Fehler bei der Schadensmeldung, der Einhaltung von Fristen und Formen werden dadurch vermieden.

Gerade die Schadensmeldungen, die nicht sorgfältig bei dem Versicherer eingereicht werden, geben später dem Versicherer Anlass, die Schadenregulierung (zum Teil oder voll) abzulehnen, wobei das neue VVG (neu seit 1.1.2008, gilt ab 1.1.2009 für alle Versicherungsverträge, wenn der Schaden 2009 eingetreten ist) die Rechte der Versicherungsnehmer gestärkt hat. Nur das neue VVG muss der Anwalt kennen, was in Anbetracht der Tatsache, dass es nur so wenige Fachanwälte für Versicherungsrecht gibt, für die Versicherungsnehmer zu hoffen bleibt. Alte, aus 2007 stammende Bücher können auf neue Fälle nicht mehr angewandt werden. Alte Urteile und auch aktuelle Urteile zur alten Rechtslage, die noch jahrelang ergehen werden, sind nicht auf neue Versicherungsfälle (voll) anwendbar. Wer hier nicht sorgfältig als Rechtsanwalt im Versicherungsrecht arbeitet, kann keine annehmbare Ergebnisse erzielen. Die Gefahr, falsche Gesetze, Urteile und Bücher zu nutzen war im Versicherungsrecht nie so hoch wie ab dem 1.1.2009.

Es bleibt zu hoffen, dass die Anwälte sich schnellsten in diesem Bereich fortbilden. Und für den Kunden bleibt die Pflicht, sich eine gute Kanzlei auszusuchen, die auch bereit ist, Versicherungsnehmer zu vertreten. Denn die wahrscheinlich größte Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht bundesweit (nicht wir!) arbeitet fast ausschließlich für die Versicherungswirtschaft.

In Schadensfällen arbeiten wir mit Sachverständigen für alle Bereiche (Hausrat; Gebäude, Schiffskasko etc.) zusammen, so dass die Höhe des Schadens frühzeitig eingeschätzt werden kann. Wir führen zudem für unsere Mandanten Verhandlungen mit der jeweiligen Gegenseite vor Ort, um die Schadensregulierung so gut es geht zu beschleunigen. Auch Regresse gegenüber dem möglichen Schadenverursacher führen wir für unsere Mandanten durch, falls erforderlich.

Allgemeines Versicherungsvertragsrecht

Prüfung des Vertragsschlusses Inhaltskontrolle der Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz bei vorläufiger Deckung Abweichungen des Versicherungsscheins vom Antrag Eintritt des Versicherungsfalles Schadenminderungspflichten Versicherungswerte, Versicherungssummen, Unter- und Überdeckung, Neben-, Doppel- und Mitversicherung grob fahrlässige und fahrlässige Schadenverursachung, Folgen Arglistige Täuschung

Private Unfallversicherung

Versicherungssummen, Zusatzrisiken (u.a. Tagegeld, kosmetische Operationen, Todesfall ) Leistungsfall, Versicherungsfall Unfall oder Krankheit Ausschlüsse (u.a. Bewusstseinsstörung, Heilmaßnahmen, Psychische Einwirkungen) Bemessung der Invaliditätsentschädigung, Beweisproblematiken

Vermittlerrecht

Hier bestehen Überschneidungen zum Arbeitsrecht, wobei RA Wittig auch Fachanwalt für Arbeitsrecht ist.

  • Rechte und Pflichten des Maklers ggü. dem Kunden und dem Versicherer
  • Rechte und Pflichten des Versicherungsagenten ggü. dem Kunden und dem Versicherer
  • Rechte und Pflichten des Mehrfachagenten ggü. dem Kunden und dem Versicherer
  • Die EU Vermittlerrichtlinie, die deutsche Umsetzung und Folgen für Vermittler und Versicherer
  • Rechte des Vermittlers ggü. dem Versicherer

Recht der Fahrzeugversicherung

Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, insbes. Diebstahl Probleme der vorläufigen Deckung („Versicherungsdoppelkarte“) Obliegenheitsverletzungen, Anzeigepflichten Leistungsfreiheiten des Versicherers (Zahlungsverzug, Probleme der Erstprämie) Praxisprobleme der Schadensanzeigen Beweislastfragen Risikoausschlüsse und –begrenzungen Regresse des Versicherers

Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung

Versicherungsfall „Berufsunfähigkeit“ Verweisbarkeit in andere Berufe (abstrakte und konkrete Verweisung) Nachprüfungsverfahren Prüfung ärztlicher Gutachten

Transport- und Speditionsversicherungsrecht

Seeversicherung (Seewarenversicherung, Seekaskoversicherung, P&I Versicherung) Binnenversicherung nach VVG (Waren-, Flusskasko- und Wassersportkaskoversicherung) Verkehrshaftpflichtversicherung Speditionsversicherung

Betriebliche Altersvorsorge

Direktversicherung Recht der Pensionskasse Recht der Unterstützungskasse Recht der Direktzusage Recht des Pensionsfonds Arbeitsrechtliche, sozialrechtliche und steuerliche Aspekte

Recht der Lebensversicherung

Überschussbeteiligung Treuhänderverfahren zur Bedingungs- und Prämienanpassung Sicherheiten Rückkaufswertermittlung Zillmerverfahren „Verkauf“ alter Lebensversicherungsverträge

Recht der Krankenversicherung

Vor- und Nachteile zur gesetzlichen Krankenversicherung Fragen der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung Leistungs- und Gesundheitsmanagement Recht der Krankheitskostenversicherung Recht der Krankenhaustagegeldversicherung Recht der Krankentagegeldversicherung Problem der Anpassung der Versicherungsbedingungen und der Prämien

Rechtsschutzversicherungsrecht

Rechtsschutzvertrag Rechtsschutzfall Versicherte Risiken Risikoausschlüsse Obliegenheiten, Verletzung und Rechtsfolgen Stichentscheid, Schiedsverfahren, Deckungsklage

Sachversicherungsrecht

Gebäudeversicherung (Mietausfallversicherung) Hausratversicherung Geschäfts- und Betriebsinhaltsversicherung Elektronikversicherung Betriebsunterbrechungsversicherung Feuer, Leistungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Überspannung, Fehlbedienung

Private Haftpflichtversicherung

Umfang des Versicherungsschutz Haftungsausschlüsse, zusätzliche Deckung Tierhalterhaftpflicht Öltankrisiko Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Vorvertragliche Anzeigepflichten und Obliegenheiten Vertragsdauer, Kündigung, Doppelversicherung, Wegfall des versicherten Risikos - Beitragsrückzahlung

Betriebliche Haftpflichtversicherungen

Betriebshaftpflichtversicherung
Produkthaftpflichtversicherung
Umwelthaftpflichtversicherung
Besonderer Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche im Verhältnis der zuliefernden und weiterverarbeitender Industrie
Vermögensschäden nach mangelhafter Zulieferung
Rückrufkostenversicherung

Pflichtversicherungen und Haftpflichtversicherung der freien Berufe

  • Ärzte
  • Rechtsanwälte
  • Notare
  • Architekten
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer
  • Ingenieure
  • Managerhaftung
  • D&O Versicherung

Recht der Bauwesen- und Betriebsunterbrechungsversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung des Bauunternehmers Bauherrenhaftpflichtversicherung Bauleistungsversicherung Baugeräteversicherung Baugewährleistungsversicherung Betriebsunterbrechungsversicherung in Verbindung mit Sachversicherungen

Reiseversicherungsrecht

Reisegepäckversicherung und grobe Fahrlässigkeit Reiserücktrittsversicherung und Stornierungspflicht Reisekrankenversicherung sowie ausgeschlossene Erkrankungen

Recht der Versicherungsaufsicht

Vertrauensschadens- und Kreditversicherungsrecht

Kreditversicherung Investitionsgüterversicherung Ausfuhrkreditversicherung Bürgschaften, Garantien, Vertrauensschadenversicherung Warenkreditversicherung Obliegenheiten

Internationales Versicherungsrecht

europäisches internationales Versicherungsrecht außereuropäisches „römisches“ Versicherungsvertragsrecht Welches Recht findet Anwendung, Kollisionsnormen, Anknüpfungspunkte etc.

Prozessrecht

Obliegenheitsverletzungen
Anzeigepflichtverletzungen
Zurechnung fremden Wissens (Wissensvertreter)
Zurechnung fremden Verhaltens (Repräsentant)