Arbeitsrecht
 

Fachanwalt für Arbeitsrecht in München, Hamburg, Bremen, Passau und bundesweit



Arbeitsrecht:
Sie sind auf dieser Website gelandet, weil Sie eine Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht gesucht haben. Und Sie sind zu Recht hier gelandet. Arbeitsrecht ist ein besonderes Rechtsgebiet, man muss es lieben oder hassen. Wer schon vor dem Arbeitsgericht war wird wissen: Hier wird gefeilscht und gehandelt, argumentiert und gestritten wie sonst vor kaum einem anderen Gericht. Warum? Weil die Güteverhandlung (erste mündliche Verhandlung vor Gericht), die schon ca. 2-3 Wochen nach der Klageeinreichung anberaumt wird, so früh stattfindet, dass dem Gericht schriftlich der Fall von beiden Seiten noch nicht ausreichend geschildert werden konnte – also muss man in der Güteverhandlung alles mündlich vortragen, was in andern Prozessen vor anderen Gerichten durch langwierige Schriftsatze jahrelang vorbereitet wird.

Was bedeutet das für uns Anwälte oder für Sie als Mandanten? Wir müssen uns darauf einstellen und taktisch richtig agieren. Den Umstand der kurzen Vorbereitungszeit muss man erkennen und für sich ausnutzen. Die kurze Vorbereitungszeit kann vorteilhaft oder nachteilig sein, die Kunst ist es, die Vorteile zu nutzen und nicht Nachteile zu kompensieren. Arbeitsrechtler brauchen deshalb Erfahrung in Arbeitsgerichtsprozessen. Gerade für Arbeitgebervertreter ist es wichtig, schnell zum Ergebnis zu kommen, schnell zu erkennen, was der Arbeitnehmer will, nämlich meist nicht den Erhalt des Arbeitsplatzes sondern eine gehörige Abfindung, oder was er gar nicht will, nämlich wieder zurück in den Betrieb zu gehen. Unsere Taktik in Prozessen können wir hier nicht darstellen, sie ist auf jeden Fall maßgeschneidert. Wir vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer, deshalb wissen wir meist ganz genau, was die jeweilig andere Partei von unserem Mandanten will, wo die Schwächen sind, die Ängste versteckt werden, die Hoffnungen liegen. Dieses Wissen über die Stärken und Schwächen des Gegners nutzen wir immer zugunsten unseres jeweiligen Mandanten aus, das ist unser Job und die Grundlage unserer Verfahrensführung.

Ebenso wichtig ist, unsere Mandanten im Vorfeld auf den Prozess vorzubereiten, kreativ den Fall zu bewerten, weitere Probleme oder auch Vorteile des Falls durch geschicktes Nachfragen beim Mandanten herauszufinden, sämtliche weitere Kündigungsgründe oder auch Entlastungsargumente zu ermitteln. Wichtig ist, dem Mandanten im Prozess Sicherheit zu geben, aufzupassen, wenn Aussagen in die falsche Richtung laufen und einzuschreiten. Die Gegenseite auch verbal im Griff zu haben und aus dem Tritt zu bringen. Deshalb gehen auch nur Anwälte unserer Kanzlei vor das Arbeitsgericht und keine Unterbevollmächtigten anderer Kanzleien, egal wo der Rechtsstreit stattfindet. Im Arbeitsrecht ist die Stärke vor Gericht sehr wichtig, um gute Verhandlungsergebnisse zu erzielen, denn geschätzte 80% der Verfahren enden mit einem Vergleich – und einen guten Vergleich zu verhandeln ist nicht jedermanns Sache – da vertrauen wir nur unseren eigenen Anwälten.



Unsere Mandanten im Arbeitsrecht

Wir sind klassische Arbeitgeberanwälte – und deshalb auch sehr gut, wenn wir Arbeitnehmer vertreten, was wir auch gerne tun. Unsere Mandanten sind also:

  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmer
  • Geschäftsführer
  • Leitende Angestellte
  • HGB 84er
  • „Schein“-Selbständige
  • Betriebsräte

Tätigkeiten für den Arbeitgeber
Tätigkeiten für den Arbeitnehmer
Einzelfälle, Urteilsbesprechungen, Aufsätze zum Thema Arbeitsrecht

Tätigkeiten für den Arbeitgeber

Wir sind Arbeitgeberanwälte.
Sie haben sich entschieden, sich von einem Mitarbeiter zu trennen? Sie nehmen seine Arbeitslosigkeit in Kauf, auch möglicherweise eine Sperrzeit oder dessen finanzielle Probleme? Sie müssen, um Ihren Betreib wirtschaftlich sinnvoll zu führen, auf einen oder mehrere Mitarbeiter verzichten? Wenn Sie diese Entscheidungen getroffen haben brauchen Sie Anwälte, die diese Aufgabe der Trennung ebenso wirtschaftlich sinnvoll und ausschließlich in Ihrem Interesse umsetzen. Arbeitgeber haben grundsätzlich in Deutschland vor den Arbeitsgerichten die schlechteren Karten. Der Kündigungsschutz ist sehr hoch. Dagegen ist es verhältnismäßig einfach, als Anwalt für Arbeitnehmer den Fall günstig zu vergleichen.

Nichts ist für uns als Arbeitsrechtler anspruchsvoller, als schwierige Fälle gut zu verhandeln. Nur in schwierigen Fällen können wir unsere ganze Erfahrung, unser Können, unser Wissen und unsere Kreativität voll einbringen. Schon vor Ausspruch einer Kündigung erfolgt die Analyse des Falles, die Frage, was haben wir in der Hand. Reicht es für die Kündigung, reicht es nicht? Gewinnen wir den Fall, gewinnen wir auf Dauer einen Arbeitgeber und damit gewinnen wir viele potentielle Fälle. Die Anforderungen bei der Tätigkeit für Arbeitgeber sind vielfach höher für einen Anwalt, wir müssen mitentscheiden, was passiert und sind für die Entscheidungen verantwortlich. Ist der Entschluss eines Arbeitgebers gefallen, sich von dem Arbeitnehmer zu trennen, sind wir es, die die Entscheidung umsetzen, sei es auch für den Arbeitnehmer schmerzlich. Wir werden bezahlt, um eine kostengünstige Lösung für den Arbeitgeber zu erreichen. Wir reizen dabei alle rechtlichen Möglichkeiten aus, jedenfalls bis und der Arbeitgeber stoppt. Jeder Arbeitgeber hat andere Vorstellungen von einer Trennung. Wir können hart verhandeln aber selbstverständlich auch weich. Die Vorgaben macht der Arbeitgeber als Mandant. Will er am Ende mehr zahlen als er muss, haben wir unser Ziel erreicht und den Job gut erledigt.

Wie einfach dagegen ist unsere Tätigkeit als Arbeitnehmeranwalt: Die Kündigung ist schon da, es gibt nichts mehr zu gestalten, zu entscheiden. Weitere Kündigungsgründe sammeln muss der Arbeitgebervertreter, nicht der Arbeitnehmeranwalt. Für diesen liegt der Sachverhalt fertig vor. Was geschehen ist, ist geschehen. Der Arbeitgeberanwalt lässt geschehen, und dabei ist Einfühlungsvermögen, Kreativität, Durchsetzungsvermögen, Verhandlungsgeschick gefragt. Deshalb sind wir gerne Arbeitgeberanwälte, dass ist das Salz in der Suppe. Trotzdem genießen wir gerne auch unsere Arbeitnehmer – Fälle, auch um zu sehen, wie gut die anderen Arbeitgeberanwälte sind und vor allem auch deshalb, um den Arbeitgebern zu zeigen, wie teuer eine Kündigung werden kann, wenn sie nicht richtig vorbereit und durchdacht wurde. Wir sind mit Sicherheit aufgrund unserer Erfahrung als Arbeitgeberanwälte sehr unangenehme Arbeitnehmeranwälte, weil wir wissen, wo der Arbeitgeber seine Schwachstellen hat und wie versucht wird, diese zu vertuschen. Wir finden sie. Und das wird dann meist weit teurer als die sog. Regelabfindung.

Was machen wir für Arbeitgeber:

  • Seminare
  • Arbeitsverträge
  • Abmahnungen
  • Kündigungen
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge incl. Gespräche mit den Arbeitnehmern
  • Vertretung bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten
  • Gestaltung von Handelsvertreterverträgen
  • Gestaltung und Beratung von freiberuflichen Mitarbeiterverträgen
  • Beratung über Sperrzeiten und Umgehungsmöglichkeiten
  • Betriebsverfassungsfragen und Mitbestimmungsrechte wie
    • Sozialpläne- Interessenausgleiche
    • Schlichtung
    • Einigungsstellen
    • Betriebsratswahl (Einflussmöglichkeiten und Strategien des Arbeitgebers)

Unsere Tätigkeit für Arbeitgeber beginnt oft mit Seminaren. Wir schulen regelmäßig an unseren Standorten München, Hamburg und Bremen Arbeitgeber. In unseren Seminaren geht es überwiegend nicht um juristische Feinheiten sondern um die richtige Taktik im Arbeitsrecht. Unsere Teilnehmer sollen in der täglichen Praxis unsere Hinweise umsetzen können. Termine der nächsten Veranstaltung erfragen Sie bitte telefonisch oder per mail.

Wir bringen zudem ca. vier mal im Jahr einen Newsletter in Papierform heraus, den alle Seminarteilnehmer kostenlos erhalten. Inhalt ist die aktuelle, wichtige Rechtssprechung.

Weiter ist regelmäßig eine unserer ersten Aufgaben, die arbeitsvertraglichen Grundlagen zu prüfen, also den Arbeitsvertrag, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen sowie darüber zu beraten, wie man diese für bestehende Arbeitsverhältnisse oder/und zukünftige Arbeitsverhältnisse verändern kann.

Zu Arbeitsverträge ein wichtiges Wort: Seit 1.1.2004 ist kein Stein auf dem anderen geblieben, viele ganz wichtige Klauseln in Arbeitsverträgen sind unwirksam geworden aufgrund neuer Gesetzeslage, die ab 1.1.2004 gültig wurde. Verwenden Sie heute für Einstellungen noch einen solchen alten Vertrag, sollten Sie diesen dringend überprüfen lassen, damit Sie wenigstens wissen, welche Klauseln noch wirksam sind und welche nicht – oder lassen Sie sich neue Verträge gestalten und retten damit u.U. den Sinn Ihrer jetzt unwirksamen Klauseln. Wir meinen, es lohnt sich, die Grundlagen des Arbeitsverhältnisses arbeitgeberfreundlich zu gestalten. Auch Befristungen sind natürlich unser Thema. Formell zwar mit vielen Schwierigkeiten verbunden, aber beachtet man die Voraussetzungen und hat eine Kanzlei als ständigen Ansprechpartner, ist auch die Befristung rechtswirksam möglich.

Dann geht’s – der Reihe nach – zu den Abmahnungen: Hier stehen wir mit Rat und Tat zu Seite. Wir gestalten Abmahnungen, wir beraten, ob man abmahnen sollte oder kündigen könnte, beraten über das Prozessrisiko. Wir beraten, wann wie abgemahnt werden kann. Auch hier ist Kreativität gefragt.

Vor der Kündigung sollte immer das Gespräch mit einem Anwalt stehen. Denn ist die Kündigung erst mal raus, ist schon viel verloren, was man vorher hätte retten können. Dringende Empfehlung daher an alle Arbeitgeber: Erst fragen dann kündigen. Ein häufiger Fehler bei Kündigungen: Nicht vorher mit dem Arbeitnehmer sprechen; der Arbeitgeber sollte immer das Gespräch suchen. Wir kommen in die Firmen und begleiten solche Gespräche oder führen Sie auch alleine oder im Beisein des Vorgesetzten. Nehmen Sie die Gespräche nicht zu leicht. Gefühl, Erfahrung, Sprachtechnik, Verhandlungsführung ist wichtig. Die Unterschrift auf den Abwicklungsvertrag zu bekommen ist schwere Arbeit, die meist aber schon nach 30-60 Minuten erreicht ist. Wenn nicht, hat man sich nichts vergeben. Eine große Chance also ohne Risiken.

Ist die Kündigung auszusprechen, ist die richtige Zustellung wichtig. Schwer genug, wie die wissen, die gute Arbeitnehmeranwälte auf der Gegenseite schon einmal hatten. Es gibt viele Ausreden, die Kündigung nicht erhalten zu haben. Jedenfalls helfen wir bei der Gestaltung der Kündigung, auch bei der Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen, der Zustellung, und natürlich vor Gericht bei der Begründung der Kündigung. Das ist unser tägliches Brot.

Selbstverständlich sind wir in allen arbeitsrechtlichen Themen für Sie da, diese Website würde platzen, wenn alles auch nur ansatzweise hier angesprochen werden würde. Rufen Sie uns einfach an, dann besprechen wir Ihren Fall. Unverbindlich.

Tätigkeiten für den Arbeitnehmer

Wir vertreten Arbeitnehmer. Bitte lesen Sie dazu auch unsere Ausführungen oben unter „Tätigkeiten für Arbeitgeber“. Wir nutzen bewusst die Erfahrungen, die wir bei hunderten Arbeitsrechtsprozessen auf Seiten der Arbeitgeber im Laufe der Jahre gewonnen haben, zu Ihrem Nutzen.

Bei der Tätigkeit für Arbeitnehmer kommt uns natürlich zugute, dass wir regelmäßig auf der anderen Seite – auf Arbeitgeberseite – stehen. Wir wissen um die Schwierigkeiten, Kündigungen rechtssicher zu gestalten. Wir kennen die Tricks, die Arbeitgeber anwenden wollen, um sich günstig zu lösen. Wir kennen den Druck, den Arbeitgeber aufbauen wollen, um die Zustimmung zur Kündigung zu erreichen. Wir kennen aber auch die Möglichkeiten, diesem Druck Stand zu halten, rechtlichen Gegendruck zu erzeugen und so die Position des Arbeitnehmers wesentlich zu verbessern, weil wir die Schwachstellen der Arbeitgeber kennen. Wir sind es gewöhnt, direkt mit Arbeitgebern zu verhandeln, persönlich, telefonisch oder vor Gericht. Wir können beschädigte „Arbeitsverhältnisse“ retten helfen oder aber direkt den Fall so gestalten, dass die Abfindung im Vordergrund steht. Wir haben die Erfahrung, wie Arbeitgeber denken, fühlen und handeln, wann sie welche Entscheidungen treffen. Wir wissen, wie sie und ihre Anwälte agieren, wir stehen oft genug auf deren Seite. Diese Erfahrung erlaubt es uns, die Verfahren so zu steuern, dass am Ende das Ergebnis erreicht wird, was der Mandant wollte. Hier eine kurze Übersicht unserer Tätigkeiten:

  • Kündigungsschutz
  • Fragen des Entgelts (Lohn, Gehalt)
  • Sonderzuwendungen
  • Elternzeit
  • Mutterschutz
  • Abmahnungen
  • Direktionsrecht des Arbeitgebers
  • Eingruppierungsfragen (Beamte)
  • Betriebliche Altersvorsorge, Pensionsfonds etc.
  • Urlaub
  • Statusklagen (Arbeitnehmer ./. freiberuflicher Mitarbeiter/Handelsvertreter)
  • Sozialversicherungsrecht (Arbeitslosengeld, Übergangsgeld, Renten)
  • Schwerbehindertenrechte
  • Arbeitsvertragsberatung der Prokuristen- oder Geschäftsführer
  • Beratung bei Abfindungsverträgen/Auflösungsverträgen/Abwicklungsverträgen