Diese Kanzlei besteht nur aus Fachanwälten/Rechtsanwälten für Arbeitsrecht und Versicherungsrecht
Als Kanzlei haben wir uns schon früh entschlossen, uns ausschließlich auf zwei Rechtsgebiete zu konzentrieren, so dass sich letztlich drei Tätigkeitsbereiche unserer Kanzlei beschreiben lassen:
- Arbeitsrecht für Arbeitnehmer |
| Bremen | Hamburg | München |
10 Gründe warum Sie uns beauftragen sollten
1) Weil wir das bessere Konzept haben
2) Weil unsere Anwälte erfahren sind
3) Weil wir kreative Lösungen finden können
4) Weil wir die Gerichte und Richter vor Ort in München, Hamburg und Bremen kennen
5) Weil wir die aktuelle Rechtsprechung und Literatur kennen
6) Weil wir nachweislich qualifiziert sind und uns ständig fortbilden
7) Weil wir Maßarbeit bieten - und keine Standardlösungen
8) Weil wir eine echte Sozietät sind: Sie bekommen den besten Mann
9) Weil wir nur alleine unsere Mandanten vertreten
10) Weil wir drei Kanzleien in Deutschland haben
1) Weil wir das bessere Konzept haben
Zunächst sollte die Frage geklärt werden, wie Anwälte wie wir dazu kommen, uns derart einzuschränken, dass wir nur noch in zwei Rechtsgebieten richtig gut sind?
Weil wir das, was wir machen, besser machen wollen als unsere Mitbewerber. Um besser als der Mitbewerber zu sein muss man sich auf seine Stärken konzentrieren. Der 100-Meter-Läufer läuft regelmäßig bessere Zeiten als der Zehnkämpfer.
Genauso ist es bei uns Anwälten: Wer sich nur auf ganz wenige Rechtsgebiete fokussiert, kann dort bessere Ergebnisse erzielen. Wir sind absolute und reine Arbeits- und Versicherungsrechtler, wir bearbeiten kein einziges anderes Mandat, egal wie lukrativ es ist. Sollten Sie also ein arbeitsrechtliches oder versicherungsrechtliches Problem haben, sind wir die richtige Anwaltskanzlei - in allen anderen Fällen sollten Sie besser eine andere Kanzlei beauftragen.
2) Weil unsere Anwälte erfahren sind
Der Vorteil von Anwaltskanzleien wie unserer, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben ist, dass deren Anwälte täglich mit Rechtsfällen ausschließlich aus diesen Rechtsgebieten konfrontiert sind. Bei uns rufen nicht täglich Mandanten an, die 10 Rechtsprobleme aus 10 verschiedenen Rechtsbereichen haben; sondern es sind 10 Probleme in „unseren“ Rechtsgebieten, also ausschließlich Fälle des Arbeits- und des Versicherungsrechts, mit denen wir konfrontiert werden. Da wir seit 1998 auf diesen beiden Rechtsgebieten tätig sind, haben wir zwischenzeitlich tausende Fälle aus diesen beiden Rechtsgebieten bearbeitet.
Kaum ein Rechtsproblem aus dem Arbeits- und Versicherungsrecht ist uns fremd. Es gibt kaum eine Argumentation der Gegenseite, die wir noch nicht gehört haben. Wir gehen extra den Weg, nicht für alle Rechtsgebiete je einen Fachanwalt zu haben, sondern je Rechtsgebiet mehrere Fachanwälte. Wir wollen viele Anwälte, die alle ausschließlich wenige Rechtsgebiete bearbeiten. Der Austausch unter Kollegen kann nur so stattfinden und es ist nicht selten, dass sich auf unseren Fluren ganze Gruppen von Anwälten bilden, die vehement miteinander verschiedene Rechtsstandpunkte ein- und desselben Problems diskutieren. Welcher Familienrechtler kann so engagiert mit einem Versicherungsrechtler streiten? Geht nicht!
3) Weil wir kreative Lösungen finden können
Nur diese eben beschriebenen Diskussionen unter professionellen Arbeits- und Versicherungsrechtlern führen zu kreativen Lösungen, die wir brauchen, um unsere Mandanten bestmöglich zu vertreten und besondere Ergebnisse zu erzielen. Lösungen erfolgen im Dialog, deshalb ist der Dialog mit erfahrenen Berufskollegen Voraussetzung einer guten anwaltlichen Leistung. Hier macht es sich bezahlt, dass unsere Anwälte alle in den gleichen Rechtsgebieten tätig sind. Das ist der Mehrwert einer Kanzlei mit mehreren Anwälten. Unseres Erachtens nach nutzt es nichts, 10 verschiedene Fachanwaltstitel zu führen, wenn für jeden Fachanwaltstitel nur ein Anwalt verantwortlich ist.
4) Weil wir die Gerichte und Richter vor Ort in München, Hamburg und Bremen kennen
Als weiterer Vorteil unserer Spezialisierung auf das Arbeits- und Versicherungsrecht zählt, dass wir ständig vor den gleichen Richtern und den gleichen Gerichten auftreten.
Für das Versicherungsrecht gibt es Spezialkammern bei den Landgerichten. Diese Richter haben sich ebenfalls auf das Versicherungsrecht spezialisiert und kennen sich dementsprechend gut aus. Da es nur wenige dieser Spezialkammern beim Landgericht gibt, treten wir regelmäßig vor den gleichen Richtern auf, mit der Folge, dass man im Vorfeld weiß, mit wem man es zu tun hat und wer über den Fall entscheiden wird. Dies ist wichtig bei der Frage der Prüfung der Erfolgsaussichten.
Für das Arbeitsrecht gilt das noch mehr: Alle Fälle landen vor dem Arbeitsgericht. Es gibt daher nur selten einen Arbeitsrichter, den wir nicht aus einem anderen Prozess kennen
Der Vergleich unserer Arbeit mit der der Richter zeigt, dass unser Weg der Spezialisierung richtig ist. Wäre das Arbeits- und Versicherungsrecht so einfach, dass jeder Richter diese Themenbereiche neben anderen Themen wie z.B. Familien-, Verkehrsrecht, etc. bearbeiten könnte, müsste man keine Aufteilung der Richter vornehmen. Es könnte dann der normale Zivilrichter über versicherungsrechtliche und auch arbeits-, familien-, verkehrsrechtliche etc. Fragen entscheiden. Auch die Gerichte haben erkannt, dass diese beiden Rechtsgebiete – Arbeitsrecht und Versicherungsrecht - zu kompliziert sind und deshalb besonders ausgebildeter Richter bedarf. Gleiches sollte für die Anwaltschaft gelten.
5) Weil wir die aktuelle Rechtsprechung und Literatur kennen
Ein weiterer schöner Nebeneffekt der Spezialisierung ist es, dass wir als Kanzlei nur Fachzeitschriften lesen müssen, die sich mit dem Arbeits- und dem Versicherungsrecht beschäftigen. Wenn andere Berufskollegen 10 Urteile lesen sind es 10 Urteile aus 10 verschiedenen Rechtsgebieten, so dass sie letztlich das Wissen in einem Rechtsgebiet nur um 1 weiteres Urteil ergänzen. Wenn wir 10 Urteile lesen, dann nur solche des Arbeits- oder des Versicherungsrechts, d.h. wir können mit vergleichsweise wenig Lektüre erhebliches Wissen anhäufen – und wenn wir so viele Urteile lesen wie andere, wächst unser Spezialwissen um das zigfache schneller.
Unser Wissen in den von uns bearbeiteten Rechtsgebieten wächst daher überproportional schnell. Da wir täglich nur Fälle des Arbeits- und Versicherungsrechts auf unsere Tische bekommen, wächst unsere Erfahrung in den beiden Rechtsgebieten enorm schnell. Auch wenn unserer Anwälte noch jung aussehen, sind sie meist weit erfahrener als die Kollegen, die nur erfahren aussehen.
6) Weil wir nachweislich qualifiziert sind und uns ständig fortbilden
In unserer Kanzlei darf kein Anwalt einen Fall eigenverantwortlich führen, wenn er nicht wenigstens die theoretischen Voraussetzungen zum Führen des Fachanwaltstitels erworben hat. Jeder Anwalt, der bei uns in der Kanzlei anfängt, hat in der Regel bereits ein breites Wissen im Arbeits- oder Versicherungsrecht. Sollten nachweisbare Qualifikationen noch nicht vorliegen, werden sofort ab Beginn der Tätigkeit in unserer Kanzlei alle Fortbildungsmaßnahmen eingeleitet, die zur Verfügung stehen. Die Kollegen, die bereits besondere Qualifikationen erworben haben, werden jährlich zu weiteren Fortbildungen und Seminaren entsandt, um immer auf dem aktuellen Stand von Literatur (Wissenschaft) und Rechtsprechung zu bleiben. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Fortbildungspflicht für Fachanwälte und die, die es werden wollen. Die Erfüllung der Fortbildungspflicht wird von den Anwaltskammern überprüft (wir sind verpflichtet, die Fortbildungsurkunden jährlich bei der Kammer einzureichen). Selbstverständlich wird von unserer Kanzlei die Fortbildungspflicht gerne eingehalten und sogar oftmals übertroffen.
7) Weil wir Maßarbeit bieten - und keine Standardlösungen
Wie setzen wir unser Wissen ein?
Selbstverständlich haben wir einige Qualitätsstandards in der Kanzlei eingeführt um zu verhindern, dass wesentliche, wie auch nur unwesentliche Punkte eines Gerichtsprozesses nicht sorgfältig bearbeitet werden. Diese Standards resultieren aus jahrelanger Tätigkeit in den Spezialgebieten Arbeits- und Versicherungsrecht. Grobe Fehler können allein aufgrund unserer Fokussierung auf die beiden Rechtsgebiete nicht eintreten, kleinere Fehler werden durch unsere Standards ausgeschlossen. Aber damit allein gewinnt man noch nicht die richtig schweren Fälle.
Deshalb sehen wir jeden Fall als Einzelfall an! Jeder Fall ist anders. Jeder Mandant ist anders. Jeder Gegner ist anders und die Argumentation des Gegners ist in der Regel ebenfalls anders. Aus diesem Grund ist unsere Arbeit Maßarbeit.
Wir müssen uns jeden Mandanten, jede Fallgestaltung, jede Alternative einzeln angesehen haben, um die ideale Strategie zu entwickeln und den Prozess positiv zu gestalten. Bei besonders gelagerten Fällen werden diese bei unseren wöchentlichen Besprechungen im Kollegenkreis auf den Tisch gebracht und intensiv gemeinsam durchdiskutiert, was die beste Strategie ist. Dabei nehmen einige Anwälte die eine Position (Kläger) ein, die anderen die der Gegenseite (Beklagte). Sodann wird scharf geschossen.
Ob wir uns so um Ihren Fall kümmern, ist von der Höhe des Streitwertes unabhängig. Es kommt ausschließlich darauf an, wie kompliziert der Fall ist und wie viele Varianten zur Lösung möglich sind. Im (erfahrenen) Kollegenkreis wird entschieden, welche Variante die beste ist. Auch wenn Sie nur einen Anwalt in unserer Kanzlei als Ansprechpartner haben, können Sie sicher sein, dass – je komplizierter Ihr Fall ist - zum Teil auch aller Anwälte von Ihrem Fall wissen. Keiner unserer Kollegen und damit auch keiner unserer Mandanten wird mit seinem Fall alleine gelassen. Wir sind ein Team und als solches treten wir auch vor den Gerichten auf. Wir wollen für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielen. Das ist unser Maßstab.
8) Weil wir eine echte Sozietät sind: Sie bekommen den besten Mann
Was unterscheidet eine Sozietät von einer Bürogemeinschaft oder einer sonstigen Zusammenarbeit?
Wir haben uns entschlossen, unsere Kanzlei als echte Sozietät aufzubauen und zu führen. Das haben wir nicht aus Tradition gemacht, sondern weil wir der Ansicht sind, dass nur die echte Sozietät Vorteile für die Mandanten bringen. Bei einer Sozietät wirtschaften alle Anwälte in die gleiche Kasse. Es kann also niemals Streit oder Unfrieden zwischen den Anwälten entstehen, wer welche Fälle übernimmt. Ob ein Fall lukrativ ist oder nicht, ist für die persönliche finanzielle Situation unserer Anwälte ohne Bedeutung.
Das bedeutet aber im Weiteren, dass wir die Fälle nicht danach verteilen, wie lukrativ sie sind sondern danach, wer der fachlich beste Mann unseres Teams für diesen Fall ist.
Bei einer Bürogemeinschaft verhält es sich anders. Dort arbeitet jeder Anwalt für seine eigene Tasche. Lediglich die Kosten des Büros, der Verwaltung, der Angestellten wird zwischen den Anwälten nach einem bestimmten Schlüssel aufgeteilt. Aber jeder einzelne Anwalt will natürlich in einer Bürogemeinschaft den lukrativsten Fall haben, um finanzielle Vorteile daraus zu ziehen. Dieses „Ellbogenproblem" haben wir nicht in unserer Kanzlei. Sie können sicher sein, dass Sie den Anwalt als Sachbearbeiter erhalten, der für den Fall der fachlich beste unseres Teams ist.
9) Weil wir nur alleine unsere Mandanten vertreten
Wir vertreten unsere Mandanten selbst - und nicht irgendwelche Unterbevollmächtigten. Das ist ein weiteres Prinzip unserer Kanzlei. Wir treten persönlich vor jedem Gericht in Deutschland für die Interessen unserer Mandanten auf. Wir beauftragen keine so genannten Unterbevollmächtigten sondern nehmen Termine selber war, egal wo in der Bundesrepublik der Gerichtsort liegt. Denn nur wir als Sachbearbeiter in der Kanzlei wissen um die Tücken und Besonderheiten eines jeden Falles Bescheid; nur wir kennen den Mandanten. Wir haben - zusammen mit Ihnen - bis zur Gerichtsverhandlung alles erarbeitet, da überlassen wir das Verhandeln vor Gericht keinem Außenstehenden. Kein anderer Anwalt kann diese Qualität als Bevollmächtigter vor Gericht aufbieten.
10) Weil wir drei Kanzleien in Deutschland haben
Damit wir möglichst nahe bei allen Gerichten sind, haben wir drei Büros in Deutschland, in München, Hamburg und Bremen. So sind wir in den wichtigen Städten im Norden, wie im Süden vertreten.
Die Gründer
Die Kanzlei wurde durch uns, Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeits- und Versicherungsrecht Wittig und Ünalp, gegründet. Das Konzept der hohen Spezialisierung wurde von Anfang an verfolgt. Ziel ist, in allen wichtigen Großstädten Deutschlands Kanzleien mit diesem Qualitätsanspruch, mit dieser Spezialisierung, zu eröffnen. Wir sind der Ansicht, dass es noch viel zu wenige Spezialkanzleien für bestimmte Rechtsgebiete gibt. Je spezialisierter aber die Richter und Gerichte selbst sind, desto spezialisierter müssen auch die Anwälte sein, um mindestens auf Augenhöhe vor Gericht verhandeln zu können.
Fragen:
Wenn Sie noch Fragen haben kontaktieren Sie uns.
Testen Sie uns, wir freuen uns, wenn wir Ihnen beweisen können, wo die Vorteile unserer Kanzlei liegen und das in München - Hamburg - Bremen
Max Wittig Kagan Ünalp
- Rechtsanwalt - - Rechtsanwalt -
Arbeitsrecht in München finden Sie unter www.Arbeitsrecht-Fachanwaelte-Muenchen.de
Arbeitsrecht in Hamburg finden Sie unter www.Arbeitsrecht-Fachanwaelte-Hamburg.de
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